Arbeitspsychologische Praxis von Dr. Andreas Fida-Taumer
Stress-, Burnout und Mobbingberatung
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Psycho-Berufe

Übersicht über Berufe, die sich mit der Psyche („Seele“) des Menschen beschäftigen:

Psychologie

PsychologInnen haben das Psychologiestudium erfolgreich absolviert und tragen den akademischen Titel Mag. oder Dr. Es dauert mindestens 10 Semester, also 5 Jahre, und beinhaltet eine große Anzahl von Vorlesungen, Seminaren und Übungen zu den vielfältigen Bereichen der Psychologie. Während des Studiums kann man persönliche Schwerpunkte setzen, z.B. in Wirtschaftspsychologie (Personal- und Organisationsentwicklung, Werbung), Sozialpsychologie (Erforschung der Interaktion zwischen den Menschen), Schul- und Lernpsychologie, Sportpsychologie, etc. Auch ein 6-wöchiges Praktikum ist im Studium inkludiert. Da im Studium darüber hinaus eher wenige praktische Kompetenzen vermittelt werden und man sich nicht zwingend mit psychischer Krankheit oder Gesundheit im Allgemeinen beschäftigen muss, ist es AbsolventInnen des Studiums nicht erlaubt, selbständig kranke Menschen zu untersuchen oder zu behandeln (s. Psychologengesetz).

Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie

Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen müssen zuerst das Studium abschließen und danach noch eine Zusatzausbildung absolvieren. Diese umfasst mindestens 160 Stunden Theorie, 1480 Stunden Praxis, ca. 1 Jahr Vollzeit, in einem Spital oder einer anderen Gesundheitseinrichtung, sowie 120 Stunden Supervision. Danach wird man in die Listen der Klinischen und Gesundheitspsychologen beim BM für Gesundheit, Familie und Jugend eingetragen und ist zur selbständigen Untersuchung und Behandlung berechtigt.

Die Klinische Psychologie als Teildisziplin der Psychologie befasst sich mit krankheitswertigen Störungen und krankheitsfördernden psychischen Faktoren. Der Tätigkeitsbereich von Klinischen Psychologen umfasst die eigenverantwortliche Untersuchung, Auslegung, Änderung und Vorhersage des Erlebens und Verhaltens von Klienten/Patienten unter Anwendung wissenschaftlich psychologischer Erkenntnisse und Methoden.

Die Gesundheitspsychologie beschäftigt sich mit Fragen der Gesundheitsfürsorge, -förderung und –erhaltung und umfasst die Beratung von Menschen, die Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen wollen

 

Arbeitspsychologie

ArbeitspsychologInnen beschäftigen sich mit dem Menschen in der Arbeitswelt mit dem Ziel die psychische und psychosomatische Gesundheit zu erhalten oder zu fördern (Stichwort Humanisierung der Arbeit). Fokus bildet entweder das Individuum (Intervention an der Verhaltensebene) oder das System der Organisation (Intervention an den Verhältnissen) bzw. idealerweise in Abstimmung mit beiden Bereichen. Die Berufsverbände (BÖP, GkPP) zertifizieren ArbeitspychologInnen nach festgelegten Kriterien. Die Voraussetzungen für die Zertifizierung und Eintragung in die Liste der ArbeitspsychologInnen sind neben einem abgeschlossenen Psychologiestudium der Nachweis theoretischer (80 Stunden) und praktischer Kompetenz (1000 Stunden).

Medizin

MedizinerInnen haben das Medizinstudium absolviert, sie lernen alles über den menschlichen Körper und Krankheiten. Wenn sie nicht ÄrztInnen werden wollen, können sie in der Forschung oder im Pharmabereich arbeiten.

Praktischer Arzt

Um Arzt/Ärztin zu werden, muss man nach dem Studium den 3-jährigenTurnus absolvieren. Diese Tätigkeit ist in der Regel bezahlt und findet in Spitälern oder Lehrpraxen statt, oft gibt es aber auch lange Wartezeiten. ÄrztInnen untersuchen und behandeln kranke Menschen mit Medikamenten und Apparaten sowie anderen Methoden. Das Ärztegesetz regelt alle Einzelheiten. Von der Österreichischen Ärztekammer gibt es noch die so genannten Psy-Diplome mit denen ÄrztInnen Zusatzkompetenzen im Psychobereich erwerben können.

Facharzt für Psychiatrie und/oder Neurologie

Um Facharzt zu werden, wie Psychiater oder Neurologe, muss man eine entsprechende 6–jährige Facharztausbildung absolvieren. Als ärztliches Fachgebiet umfasst die Psychiatrie alle Massnahmen der Diagnostik, der nicht-operativen Behandlung, Prävention und Rehabilitation und Begutachtung bei psychischen Krankheiten einschließlich deren Erforschung und Lehre. Die psychiatrische Behandlung umfasst die medikamentöse Behandlung (Psychopharmaka-Therapie, z.B. Antidepressiva bei Depression, Tranquilizer bei Angst), aber auch weitere Verfahren wie z.B. die Wachtherapie (therapeutischer Schlafentzug, z.B. bei Depression) und ärztliche Beratungsgespräche. Der wichtigste Unterschied in der Behandlung ist also, dass Psychiater im Gegensatz zu PsychologInnen und PsychotherapeutInnen Medikamente verschreiben können

 

Psychotherapie

PsychotherapeutInnen können unterschiedliche Grundberufe haben, zumeist sind es jedoch PsychologInnen oder ÄrztInnen oder andere Berufe aus dem Gesundheits- oder Sozialwesen. Es gibt jedoch auch PsychotherapeutInnen, die JuristInne, LehrerInnen oder TheologInnen sind. Die Psychotherapieausbildung dauert in Regel mehrere Jahre und umfasst Theorie, Selbsterfahrung und Praxis. Es gibt in Österreich bestimmte anerkannte Therapierichtungen (z.B. Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, Klientenzentrierte Gesprächstherapie, etc.), die erlernt werden können und nach deren Regeln später dann behandelt wird. Nach erfolgreicher Ausbildung wir man gemäß Psychotherapiegesetz ebenfalls in eine Liste beim BM für Gesundheit, Familie und Jugend eingetragen.

Die 20 derzeit in Österreich anerkannten Psychotherapie-Methoden sind:
- Analytische Psychologie
- Autogene Psychotherapie
- Daseinsanalyse
- Dynamische Gruppenpsychotherapie
- Existenzanalyse
- Existenzanalyse und Logotherapie
- Gestalttheoretische Psychotherapie
- Gruppenpsychoanalyse
- Hypnose
- Individualpsychologie
- Integrative Gestalttherapie
- Katathym-Imaginative Psychotherapie
- Klientenzentrierte Psychotherapie
- Konzentrative Bewegungstherapie
- Personenzentrierte Psychotherapie
- Psychoanalyse
- Psychodrama
- Systemische Familientherapie
- Transaktionsanalyse
- Verhaltenstherapie

 

Nur Klinische PsychologInnen, GesundheitspsychologInnen, PsychotherapeutInnen und ÄrztInnen sind berechtigt, eigenverantwortlich zu untersuchen und zu behandeln.

 

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